St. Petri-Stiftung

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Seit Jahrhunderten haben sich Stiftungen als Finanzierungsinstrument kirchlicher und diakonischer Arbeit bewährt. Gerade in Zeiten erheblicher Einsparungen auch im kirchlichen Bereich besteht so eine zusätzliche Möglichkeit, die Kirchengemeinde finanziell zu unterstützen. Aus diesem Grund hat der Kirchenvorstand der St. Petri-Gemeinde im Jahr 2002 diese Stiftung errichtet.
Ihr Zweck ist die Förderung kirchlicher Arbeit in der Gemeinde durch Finanzierung von Personalkosten vorzugsweise im Bereich der Kirchenmusik und der pfarramtlichen Aufgaben sowie die Mitfinanzierung von Baumaßnahmen bei Gebäuden, die zur kirchlichen Arbeit genutzt werden. Seit 2003 trägt die Stiftung zur Sicherung der Stelle für Kirchenmusik bei.

Die Stiftung wurde mit einem Startkapital von 100.000 Euro ausgestattet. Dieser Grundstock konnte bereits beträchtlich erhöht werden, die Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an und die so erwirtschafteten Überschüsse werden für die o.g. Zwecke ausgegeben.
Gezielt und auf Dauer wird die St. Petri-Stiftung am wirksamsten durch "Zustiftungen" zum bereits vorhandenen Vermögen unterstützt, welches unangetastet bleibt. Zustiftungen können auch testamentarisch oder durch eine Schenkung erfolgen. Stiften und Vererben werden steuerlich begünstigt. Die Stiftung ist berechtigt, Zuwendungsbescheinigungen auszustellen.

Die Stiftung wird von einem Stiftungsrat verwaltet. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Dr. Volker Gläntzer
Anne-Katrin Behling
Andrea Etzold
Dirk Reinecke
Dr. Konrad Wolfarth

Vorsitzender des Stiftungsrates

Dr. Volker Gläntzer
Tel.: 0170 9365365

Stiftungskonto

St. Petri-Stiftung
Evangelische Bank eG
IBAN: DE18 5206 0410 7001 0903 05
Verwendungszweck:
903-82-ZUST St. Petri-Stiftung